Auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts gehören Banken, ihre Kunden und Investoren gleichermaßen zu unseren Mandanten. Wir kennen die Probleme von beiden Seiten.
Im Familien– und Erbrecht sind wir stets bemüht, die Parteien durch gerechte Lösungen zu einem Konsens zu führen und gerichtliche Auseinandersetzungen soweit möglich zu vermeiden.
Das Vereins–, Verbands– und Stiftungsrecht ist gesetzlich nur rudimentär geregelt. Vielfältige Rechtsprechung, bei gemeinnützigen Organisationen insbesondere auch der Finanzgerichte, prägt dieses Rechtsgebiet. Die Vielfältigkeit der mit Vereinen, Verbänden und Stiftungen zu verfolgenden Zwecke erfordert eine auf die jeweiligen Zwecke zugeschnittene, individuelle Lösung. Die zu berücksichtigenden steuerrechtlichen Aspekte sind gegebenenfalls sehr komplex und können nur von Experten, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben, zufrieden stellend gelöst werden.
Gerald Freund
Ehrenbergstraße 23
14195 Berlin-Dahlem
Deutschland
Email: info@ra-freund.de
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